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Transaktionsberatung (Erwerb und Veräußerung von Unternehmen)

Bei Erwerb und Veräußerung von Unternehmen beraten wir unsere Mandanten umfänglich vom ersten Kontakt bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss, zu dem u. a. folgendes gehört:

  • Letter-of-Intent (LoI)
  • Due Diligence Prüfung
  • Erstellung von Verträgen nebst Vertragsverhandlungen
  • Sicherstellung der Finanzierung
  •  Abwicklung des Transaktionsvorgangs

Bei Beauftragung stellen wir ein Team aus rechtlichen und steuerlichen Beratern zusammen, um möglichst schnell und durchsetzungsstark aufzutreten. Durch die Größe unserer Kanzlei sind auch umfangreiche Due Diligence Prüfungen problemlos machbar.

Sofern notwendig, klären wir auftretende öffentlich-rechtliche sowie kartellrechtliche Fragestellung ab.

Dr. Marius Treml

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

Cäcilie Meschner

Steuerberaterin