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Umwandlungsvorgänge

Im unternehmerischen Bereich bestehen diverse Möglichkeiten, anhand von Umwandlungsvorgängen neue Gesellschaftsstrukturen zu schaffen. Anreiz zur Durchführung einer Umwandlung können sowohl steuerlichen als auch rechtlichen Ursprungs sein, da beispielsweise Steuerersparnisse, Haftungsfragen oder auch betriebliche Anpassungen aufgrund des Unternehmenswachstums ausschlaggebend sein können.

 

Wir beraten unsere Mandanten u. a. regelmäßig zu folgenden Umwandlungsvorgängen:

  • Verschmelzungen (Upstream-, Sidestream oder Downstream-Merger)
  • Spaltungen
  • indentitätswahrender Formwechsel
  • Einbringung
  • Rechtsformänderungen (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, Ltd. etc.)

Unter Ausnutzung der Regelungen des Umwandlungs- und des Umwandlungsteuergesetzes können Umwandlungen regelmäßig steuerneutral durchgeführt werden.

Wir bieten unseren Mandanten in diesem Zusammenhang ein Komplettpaket an, das eine rechtliche und steuerliche Beratung sowie die Abstimmung mit Notar und Handelsregister beinhaltet.

Dr. Marius Treml

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

Cäcilie Meschner

Steuerberaterin