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Neuer Gesetzentwurf zur Kfz-Steuerbefreiung von Elektroautos

Heckansicht von zwei E-Autos beim Laden mit gelben Kabeln an einer öffentlichen Ladesäule in der Stadt, relevant für Verkehrsrecht Treml und Partner.

Bis zum Jahr 2030 neu zugelassene Elektroautos (E-Autos) sollen weiterhin zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit bleiben, allerdings längstens bis 2035. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag erreicht (BT-Drucks. 21/2672). Die Stellungnahme des Bundesrats steht noch aus. Ohne das Gesetz wären nur noch Fahrzeuge befreit, die vor dem 01.01.2026 zugelassen werden. Die Bundesregierung will mit dem Gesetz Planungssicherheit schaffen und Anreize für eine frühzeitige Entscheidung bieten. Der Bundesrat muss zunächst aber noch zustimmen.