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Steuerfrei trotz Luxus? Die Debatte um den Verkauf von hochpreisigen Wohnmobilen

Ein lächelnder Mann in Anzug und Krawatte steht mit verschränkten Armen und unterhält sich auf einer Dachterrasse. Im Hintergrund ist eine Altstadt mit Kirchturm und rotem Dach bei sonnigem Wetter zu sehen.

Gewinn aus der Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden hochpreisigen Wohnmobils innerhalb eines Jahres nach Anschaffung

Von der Spekulationssteuer nach § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Veräußerungen von "Gegenständen des täglichen Gebrauchs" ausgenommen. Jedoch ist der Begriff "Gegenstand des täglichen Gebrauchs" gesetzlich nicht definiert.

Das Sächsische Finanzgericht entschied in einem Urteilsfall, dass ein Wohnmobil ein von der Besteuerung ausgenommener "Gegenstand des täglichen Gebrauchs" ist (nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG). Dies gelte auch dann, wenn es sich angesichts eines sehr hohen Kaufpreises des Wohnmobils (hier: 384.425 Euro) bei dem Wohnmobil um einen Luxusgegenstand handelt (Az. 5 K 960/24). Mittlerweile ist hierzu die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig (BFH-Az. IX R 4/25).

Der Bundesfinanzhof muss nun die Anforderungen an einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG (hier: Wohnmobil im hochpreisigen Segment) klären.