Umsatzsteuerfalle bei Bauleistungen: Handwerker muss nachzahlen trotz vertrauensvoller Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens
Handwerker müssen nachzahlen, wenn der Bauträger die Umsatzsteuer erstattet bekommt, auch wenn sie sich auf frühere Verwaltungsregelungen verlassen haben.