Im Rahmen der Corona-Krise haben die Bundesregierung als auch der Freistaat Bayern diverse Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen. Nachfolgend soll dazu ein Kurzüberblick verschafft werden.
Sollte sich Ihr Unternehmen in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir erarbeiten für Sie ein rechtlich und steuerlich abgestimmtes Konzept und klären dies mit Ihrer Hausbank und öffentlichen Stellen ab.
Mittlerweile besteht die Möglichkeit, die Überbrückungshilfe III+ und IV zu beantragen. Damit können u.a. Fixkosten abgedeckt werden. Die Beantragung erfolgt über einen berechtigten Dritten, d.h. einen Berufsträger.
Wenden Sie sich im Bedarfsfall jederzeit an uns.