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Insolvenzschuldner und Insolvenzgläubiger bedürfen immer mehr der rechtskundigen Beratung.
Wir vertreten die Insolvenzschuldner ab Beginn des außergerichtlichen Verfahrens mit Forderungsfeststellung, Schuldenbereinigungsplan bzw. außergerichtlicher Schuldenbereinigung, bis zum gerichtlichen Verfahren.
Insolvenzgläubigern geben wir Ratschläge, wie sie Forderungsausfälle verhindern können.
Im Übrigen beraten wir Unternehmen, die sich einer finanziell angespannten Situation befinden und insolvenzrechtliche Unterstützung benötigen.
Christoph Treml
Rechtsanwalt
Dr. Marius Treml
Rechtsanwalt