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Sozialrecht

Das Sozialrecht umfasst alle Bereiche der Sozialgesetzgebung, insbesondere Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Für Versicherte ergeben sich in vielen Fällen Schwierigkeiten: Gesetzlich gesicherte Ansprüche werden durch Behörden und Ämter verweigert. Gleichzeitig stellt sich Arbeitgebern die Frage, ob geforderte Beiträge richtig und zutreffend berechnet sind.
Eine Selbstverständlichkeit ist für die Rechtsanwaltskanzlei T & P Treml und Partner mbB die Prüfung einer möglichen Kostenübernahme im Rahmen der Prozesskostenhilfe bzw. Beratungshilfe.

Wir helfen Ihnen weiter: 

  • Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung
  • Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrente
  • Krankenbehandlung oder Krankengeld
  • Eingruppierung in eine Pflegestufe
  • Rente wegen Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten
  • Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder sonstige Leistungen bei der Agentur für Arbeit oder Arbeitsgemeinschaft (Hartz IV)
  • Maßnahmen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation

Horst Treml

Rechtsanwalt

Gregor Kisyma

Rechtsanwalt