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Abgasskandal - Schadensersatzansprüche der Eigentümer

Schadensersatzforderungen für Eigentümer von Fahrzeugen, die vom Abgasskandal betroffen sind. 

 

Nach dem Bericht der Untersuchungskommission des Bundesverkehrsministeriums sind Dieselmodelle von VW, BMW, Audi, Seat, Skoda, Mercedes Benz, Opel, Fiat betroffen.

 

Bei vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen wurde die Motorsteuerung bzw. die Abgasreinigung manipuliert um einen geringeren Abgasausstoß vorzutäuschen. Dies führte zu Rückrufen, Softwareupdates und damit einhergehend zu einer Wertminderung der Fahrzeuge und schlechterer Performance des Fahrzeugs durch die Updates. 

 

Im Zuge der Aufarbeitung des Abgasskandals wurde durch die Rechtsprechung den Eigentümern Schadensersatz zugesprochen oder die Möglichkeit gegeben, das betroffene Fahrzeug zurückzugeben.

 

Wir vertreten bereits diverse Besitzer von Fahrzeugen, die diese wegen des Abgasskandals zurückgeben möchten oder im Rahmen einer Minderung Schadensersatz fordern möchten. 

 

Schützen Sie sich und Ihr Fahrzeug von Wertverlusten!

 

Wir kümmern uns um Ihr Recht im Diesel-Abgasskandal. Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist.

 

 

Dabei sind zwei Szenarien möglich.

 

1. Sie wollen Ihr betroffenes Dieselfahrzeug zurückgeben:

 

Zum Beispiel:

 

Ihr Fahrzeug hatte einen Neupreis von 30.000 €. Sie nutzen das Kraftfahrzeug ein Jahr lang, das bedeutet, es werden z.B. 3.000 € (je nach Kilometerleistung) für die Nutzung abgezogen. Somit bekommen Sie 27.000 € vom Hersteller zurück.

 

2. Sie behalten Ihr Fahrzeug:

 

Beispielsweise:

 

Ihr Fahrzeug hatte einen Neuwert von 30.000 €. Sie können eine Wertminderung geltend machen. So können bis zu 6.000 € Ihnen gehören.

 

Wir helfen Ihnen Ihr Recht durchzusetzen. Wir, Ihre spezialisierten Anwälte,  wickeln alles für Sie ab und informieren Sie über den aktuellen Status Ihrer Klage – komplett risikofrei für Sie.

 

Überprüfung  und Kosten

 

Gerne überprüfen wir für Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz bzw. Rückgabe des Fahrzeugs. Die Ersteinschätzung führen wir kostenlos durch. 

 

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmern wir uns um eine Anfrage und klären die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung ab. 

 

Rufen Sie uns einfach an. Gerne können wir Ihnen Ihre Fragen beantworten und bereits eine erste Einschätzung abgeben. Dieses Gespräch ist für Sie natürlich kostenlos. 

 

Sie erreichen uns an unserem Standort in Regensburg unter Tel. 0941-630919-0 und an unserem Standort in Cham unter Tel. 09971-99699-0

 

 

 

 

Nutzen Sie unser Angebot einer 

kostenlosen Ersteinschätzung

und rufen Sie an. 

 

Tel. 0941-630 919 0

 

Heribert Berzl

Rechtsanwalt

Dr. Marius Treml

Rechtsanwalt

René Knoll

Rechtsanwalt


 

 Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge

 

 

Volkswagen

  • Amarok
  • Arteon
  • Beetle
  • Caddy
  • CC
  • Eos
  • Golf
  • Jetta
  • Passat
  • Polo
  • Scirocco
  • Sharan
  • T5
  • Tiguan
  • Touareg
  • Touran
  • T-Roc

Skoda

  • Fabia
  • Karoq
  • Kodiaq
  • Octavia
  • Rapid
  • Roomster
  • Superb
  • Touran
  • T-Roc
  • Yeti

Porsche

  • Cayenne
  • Macan
  • Panamera

 

BMW

  • 5er
  • 7er

 

Seat

  • Alhambra
  • Altea
  • Ateca
  • Exeo
  • Ibiza
  • Leon
  • Tarraco
  • Toledo

 

Audi

  • A1
  • A3
  • A4
  • A5
  • A6
  • A7
  • A8
  • Q2
  • Q3
  • Q5
  • Q7
  • SQ5
  • S6
  • S7
  • TT

 

Mercedes

  • GLC
  • GLK
  • A-Klasse
  • B-Klasse
  • C-Klasse
  • E-Klasse
  • S-Klasse
  • Viano
  • Vito
  • Sprinter

 

Opel

  • Cascada
  • Insignia
  • Zafira