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Baurecht

Im Rahmen von baurechtlichen Streitigkeiten sind wie für Sie sowohl auf öffentlich-rechtlichem Gebiet als auch im privatrechtlichen Bereich tätig.

 

Im öffentlich-rechtlichen Beratungs- und Vertretungsspektrum setzen wir uns für Ihre Rechte sowohl als Bauherr als auch als baubetroffener Nachbar ein, wobei die frühzeitige Einleitung rechtlicher Schritte oft notwendig ist, um geschaffene Tatbestände nicht nachteilig wirken zu lassen.

Insbesondere aufgrund der meist hohen Investitionssummen ist eine fachspezifische Beratung unerlässlich. Wir beraten von der Baugenehmigung über die Auftragsvergabe unter Einbeziehung der BGB-Vertragsregelungen als auch der VOB (allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen und allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) bis hin zur Abnahme bzw., falls notwendig, streitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses.

 

Die Rechtsanwälte der Kanzlei T & P Treml und Partner mbB gewährleisten gerade in komplexen Angelegenheiten eine umfassende Sachkenntnis auf bautechnischer Ebene.

 

Zu unserem Mandanten zählen hier Privatpersonen, Fachfirmen, Bauunternehmen, Architekten sowie öffentliche Auftraggeber.

  • Genehmigungsverfahren
  • öffentliche Vergabe von Aufträgen
  • Nachbarrechtliche Streitigkeiten, Anfechtung von Baugenehmigungen
  • Bauvertragsgestaltung
  • Bürgschaften
  • baurechtliche Mängelansprüche
  • Recht der Architekten und Ingenieure (einschließlich HOAI)
  • Sicherung von Bauhandwerkerforderungen

Christoph Treml

Rechtsanwalt

 

Dr. Marius Treml

Rechtsanwalt