Vertragsrecht

Pacta sunt servanda – Verträge sind zu einzuhalten. Um diesen alt hergebrachten Spruch einhalten zu können, ist es notwendig, Verträge zu schließen, die einer rechtlichen Überprüfung und einer eventuellen Anfechtung bzw. einem nicht vertragsgerecht verhaltenden Vertragspartner standhalten.

 

Insoweit ist eine fundierte anwaltschaftliche Beratung notwendig, um im Hinblick auf Auslegungsmöglichkeiten, allgemeine Geschäftsbedingungen und überraschende Vertragsklauseln sicher zu stellen, dass Vereinbarungen auch eingehalten werden und dies, falls notwendig, auch prozessrechtlich verfolgt werden kann.

 

Im Überblick:

  • Kaufverträge
  • Werkverträge
  • Darlehensverträge
  • Gesellschaftsverträge
  • Unternehmensverträge
  • Bürgschaften
  • Schenkungen

Internationales Vertragsrecht

Die Kanzlei T&P Treml und Partner mbB berät Unternehmen und Privatpersonen regelmäßig in internationalen Vertragsgestaltungen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Besonderheiten des internationalen Vertragsrechts zu kennen und auch anzuwenden. Beispielsweise müssen Rechtswahlklauseln, Schiedsvereinbarungen oder auch materiell-rechtlichen Fragestellung grenzübergreifend geregelt werden.

 

Sowohl im internationalen Bereich (insbesondere China, USA, Russland) als auch im europäischen Bereich berät und vertritt die Kanzlei T & P Treml und Partner mbB (bei Bedarf selbstverständlich auch bei Vertragsverhandlungen vor Ort) die Mandanten sowohl im rechtlichen als auch im steuerlichen Bereich vollumfassend.

Dr. Marius Treml

Rechtsanwalt

Gregor Kisyma

Rechtsanwalt