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Neue Energien

Im Recht der Neuen Energien beraten wir sowohl Anlagenbetreiber, Hersteller als auch Entwickler in allen im Zusammenhang stehenden Fragen.

Unsere Tätigkeit ist dabei in erster Linie auf Solar- und Photovoltaikanlagen, Windenergieanlagen sowie Biogas-/ Biomassekraftwerke ausgerichtet.

Solar- und Photovoltaikanlagen

Bei der Neuerrichtung und dem Betrieb von Solar-/ Photovoltaikanlagen ergeben sich eine Vielzahl an Vertragsbeziehungen, die sich zwischen Anlagenbetreiber, Solarteur (Verkäufer bzw. Hersteller der Anlagen), Netzbetreiber und eventuell Genehmigungsbehörden ergeben können. In allen derartigen Rechtsbeziehungen können erhebliche Probleme entstehen, dies insbesondere auch im Hinblick auf die relativ neue Art der Energiegewinnung.

Problemanfällig ist dabei regelmäßig die Einspeisevergütung nach dem EEG, die jeweils vom Zeitpunkt der Errichtung und Art der Anlage abhängt.

Windkraftanlagen

Die Errichtung von Windrädern stellt jeweils einen erheblichen Eingriff in die Umgebung dar. Neben den privatrechtlichen Verträgen zwischen Betreiber, Errichter und Energieversorgungsunternehmen stellt sich das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren jeweils schwierig dar.

Öffentlich-rechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen

Biogas-/Biomassekraftwerke

Biogas-/Biomasseanlagen stellen eine in vielen Fällen lukrative Art der Energiegewinnung dar. Eine Besonderheit stellt oftmals der Abschluss von individuellen Substratlieferverträgen dar sowie die öffentlich-rechtliche Genehmigung, die in vielen Fällen ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren erfordert.

Unsere Tätigkeit umfasst:

  • Verträge für Anlagenbetreiber, Käufer und Verkäufer (u. a. Gesellschaftsverträge, Pacht- und Kaufverträge, Wartungsverträge, etc.)
  • Grundbuchrechtliche Absicherungen
  • Einspeiseverträge und EEG-Vergütung
  • Öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren (Baurecht, Immissionsschutzrecht, etc.)
  • Vertretung und Abwehr von Nachbarklagen
  • Gewährleistungsrechte, insbesondere auch im Hinblick auf Ertragszusagen und -prognosen sowie Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Versicherungsabdeckung und Durchsetzung der Versicherungsleistung

Horst Treml

Rechtsanwalt

Christoph Treml

Rechtsanwalt