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Versicherungsrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei T&P Treml und Partner mbB berät und vertritt Sie umfassend in allen versicherungsrechtlichen Fragen.

Besonders im Schadensfall ist eine zügige Regulierung berechtigter Ansprüche wichtig. Die Feststellung dieser ist aber in vielen Fällen problematisch und erfordert spezielle Fachkenntnisse.
Insbesondere bei den Personenversicherungen (u. a. Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung) sind fristgebundene Anträge und Feststellungen Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen der Versicherer und machen eine fundierte rechtliche Beratung und Vertretung notwendig. Bei fehlerhafter Geltendmachung und Versäumnissen seitens der Versicherungsnehmer stellt es eine spezielle Aufgabe der Anwaltskanzlei T&P Treml I Pohl I Berzl I Partner dar, durch Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten berechtigte Ansprüche der Versicherungsnehmer anzumelden. Dies gilt auch besonders für den Bereich der Rechtsschutzversicherungen.

Rechtsanwalt Horst Treml ist zudem Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Zu unseren Schwerpunkten gehören Problematiken im Bereich von

  • Sachversicherungen und Unfallversicherungen
  • Personenversicherungen (Berufsunfähigeitsversicherungen, Lebensversicherungen, etc.)
  • Haftpflichtversicherungen
  • Rechtsschutzversicherungen

Horst Treml

Rechtsanwalt

Heribert Berzl

Rechtsanwalt