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Die Rechtsanwaltskanzlei T&P Treml und Partner mbB berät und vertritt Sie umfassend in allen versicherungsrechtlichen Fragen.
Besonders im Schadensfall ist eine zügige Regulierung berechtigter Ansprüche wichtig. Die Feststellung dieser ist aber in vielen Fällen problematisch und erfordert spezielle
Fachkenntnisse.
Insbesondere bei den Personenversicherungen (u. a. Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung) sind fristgebundene Anträge und Feststellungen Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen der
Versicherer und machen eine fundierte rechtliche Beratung und Vertretung notwendig. Bei fehlerhafter Geltendmachung und Versäumnissen seitens der Versicherungsnehmer stellt es eine spezielle
Aufgabe der Anwaltskanzlei T&P Treml I Pohl I Berzl I Partner dar, durch Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten berechtigte Ansprüche der Versicherungsnehmer anzumelden. Dies gilt auch
besonders für den Bereich der Rechtsschutzversicherungen.
Rechtsanwalt Horst Treml ist zudem Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Zu unseren Schwerpunkten gehören Problematiken im Bereich von
Horst Treml
Rechtsanwalt
Heribert Berzl
Rechtsanwalt