P & R Container - Insolvenz

Die Münchner P & R Gruppe hat beim Amtsgericht München einen Insolvenzantrag gestellt. Für die Anleger, die regelmäßig Eigentümer der Container geworden sind, stellt sich die Frage, welche Konsequenzen daraus erwachsen.

Die Anleger haben zwar den Vorteil, dass das Eigentum an den Conatinern erworben wurde. Gleichzeitig geht damit jedoch eine Art einer Naschschusspflicht einher, da Aufwendungen auf die einzelnen Container von den Eigentümern getragen werden müssen. Dazu zählen z.B. Stand- und Lagerkosten der Container.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird zwar der Insolvenzverwalter versuchen, für die Anleger möglichst hohe Zahlungen zu erreichen. Aufgrund der komplexen Materie ist jedoch von bis zu zehn Jahren dauernden Verfahren zu rechnen, die - wenn überhaupt - nur einen Bruchteil der Einlage an die Anleger zurückbringen wird.

Der Anleger hat rechtlich gesehen die Möglichkeit, gegen die am Investment beteiligten Personen Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dazu zählt in erster Linie der Vermittler der Anlage, jedoch auch Wirtschaftsprüfer oder Geschäftsführer. Der Anleger kann hier unter bestimmten Voraussetzungen seinen gesamten Schaden ersetzt erhalten.

Für eine erste Beratung stehen wir jederzeit zur Verfügung.