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Bei einem Betriebsprüfungs- bzw. einem Steuerstrafverfahren beraten und unterstützen wir unsere Mandanten gegenüber Finanzämtern, der Steuerfahndung sowie der Staatsanwaltschaft.
Im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens wickeln wir die gesamte Korrespondenz mit den Betriebsprüfern des zuständigen Finanzamts ab und führen sämtliche Besprechungen. Bereits in diesem Verfahrensstadium ist es wichtig, effizient und optimiert aufzutreten, um möglich Folgeverfahren nebst hohen Steuernachzahlungen zu vermeiden. In Schlussbesprechungen führen wir die Verhandlungen.
Sobald ein Steuerstrafverfahren droht bzw. schon eingeleitet wurde, ist eine professionelle Beratung von Anfang an unabkömmlich. Insbesondere dann, wenn Durchsuchungen durch die Steuerfahndung bzw. die Staatsanwaltschaft durchgeführt werden, stehen wir innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung. Wir werden die Durchsuchungsmaßnahme vor Ort begleiten und die Rechtmäßigkeit des Verfahrens sowie etwaiger Beschlagnahmen prüfen.
Zu unseren Tätigkeiten gehört dabei u. a. folgendes:
Durch unsere interdisziplinäre Aufstellung können wir in Steuerstrafverfahren durch die Kombination von steuerlichem Berater und Strafverteidiger eine optimale Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen sicherstellen.
Regelmäßig unterstützen wir andere Steuerberatungskanzleien in Betriebsprüfungs- und Steuerstrafverfahren durch unsere besondere Expertise in diesem Bereich.
Wir sind im Falle einer eiligen Kontaktaufnahme (z.B. bei Hausdurchsuchungen) unabhängig davon, ob Sie bereits unser Mandant sind, über unseren Notdienst jederzeit unter …. erreichbar.
Dr. Marius Treml
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Cäcilie Meschner
Steuerberaterin